Wird die Beratung von den Krankenkassen übernommen?
Als qualifizierte Ernährungsberater sind wir bei den gängigen Verbänden gelistet. In vielen Fällen bezuschussen gesetzliche Krankenkassen die Beratung nach § 20 oder § 43 SGB V. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und erstellen die notwendigen Kostenvoranschläge für Ihre Versicherung.